ABC der Wundversorgung

Verletzungen bei Kindern

In den Sommerferien haben Kinder Gelegenheit, nach Herzenslust zu spielen und zu toben. Leider häufen sich gerade in dieser Zeit die Verletzungen. Gut, wenn die Eltern mit den Grundlagen der Wundversorgung vertraut sind.

Wundversorgung bei offenen Verletzungen

„Eine wichtige Voraussetzung bei jeder Art von Verletzung ist die Hygiene“, betont Dr. Volker Schmitt, Sprecher der Apotheker in Bayern „Nur unter möglichst keimfreien Bedingungen haben Bakterien und andere Krankheitserreger keine Chance, durch die Wunde in den Körper zu gelangen und für Entzündungen zu sorgen“, erklärt der Experte. Offene Wunden rät er zuerst zu reinigen und anschließend zu desinfizieren. Zur hygienischen Wundversorgung eignen sich zum Beispiel sterile Einmalkompressen und ein kindgerechter Wundspray auf Octenidin-Basis. Mit sauberen Fingern aufgebrachte Panthenolcremes oder Wundgele beschleunigen die Heilung; Pflaster und Wundverband halten Schmutz und Bakterien von der verletzten Stelle fern.

Kühlung bei Prellungen und Verbrennungen

Verbrennungen sind unter fließenden, kalten Wasser zu kühlen. Ein Octenidinspray und ein silberbeschichtetes Pflaster sorgen für hygienische Wundverhältnisse. Gegen Prellungen hilft eine Kühlkompresse frisch aus dem Kühlschrank. „Die Kühlelemente dürfen dabei aber nicht direkt auf die Haut gelegt werden, da es sonst leicht zu Erfrierungen kommen kann“, warnt Dr. Schmitt. Anschließend empfiehlt es sich, den geprellten Körperteil hoch zu lagern und zum Beispiel durch eine Armbinde ruhig zu stellen.

Vor Wundstarrkrampf schützt eine Tetanusimpfung

Den Eltern rät Dr. Schmitt, ihren Nachwuchs bereits im Vorfeld gegen Tetanus impfen zu lassen. „Eine Tetanusimpfung kann lebensrettend sein, deshalb sollten alle Kinder gegen Tetanus geimpft sein“ mahnt er. Wer zweifelt, ob der Impfschutz seines Kindes noch aktiv ist, lässt dessen Impfpass von Arzt oder Apotheker überprüfen. Kommt es bei fehlendem Tetanusschutz zu einer Verletzung, ist sicherheitshalber ein Arzt zu Rate zu ziehen.

Ab wann zum Arzt?

„Generell gehören großflächige Verletzungen, tiefe und stark blutende Wunden sowie starke Prellungen und große Blutergüsse in ärztliche Behandlung“, betont Dr. Schmitt. Auch großflächige Verbrennungen, Brandblasen, starke Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Kopfverletzungen und Bisswunden sind ein Fall für den Doktor.

Autor*innen

18.08.2015 | Susanne Schmid/ Bayerische Landesapothekerkammer