Bundeswettbewerb startet

Innovative Suchtprävention

Wie sieht die Suchtprävention von morgen aus? Städte und Gemeinden, die schon heute eine Antwort darauf haben, können ihr Projekt zur Suchprävention zu einem bundesweiten Wettbewerb anmelden.

Durchgeführt wird der Wettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler. Unterstützt werden sie von den kommunalen Spitzenverbänden und des GKV-Spitzenverbandes.

Wer kann mitmachen?

Bundesweit sind Städte, Gemeinden und Landkreise aufgerufen, bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zum Thema „Innovative Suchtprävention vor Ort“ einzureichen. Gesucht werden Strategien aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit. Geeignet sind alle Beiträge, die sich auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Cannabis konzentrieren sowie Projekte, die  suchtstoff- und altersübergreifend angelegt sind. Auch Aktionen gegen pathologisches Glücksspiel sind zum Wettbewerb zugelassen. „Ich freue mich auf viele kreative und nachahmenswerte Maßnahmen aus den Kommunen. So kann aus einer einzelnen lokalen Idee ein gemeinsames Netzwerk entstehen. Genau das ist das Ziel des Wettbewerbs“, erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA.

Was gilt als innovativ?

Innovativ können Maßnahmen und Projekte sein, die

  • bisher noch nicht angesprochene Zielgruppen ansprechen
  • Zielgruppen in besonderen Lebenslagen einbeziehen, zum Beispiel von Armut betroffene Familien
  • neue Zugangswege zur Zielgruppe nutzen
  • neue Wege zur Beteiligungsförderung beschreiten
  • geschlechter- und kultursensible Ansätze umfassen
  • bislang noch nicht einbezogene Süchte oder Suchtstoffe in den Blick nehmen
  • „Soziale Medien“ wie Facebook und Twitter nutzen
  • mit neuen oder bislang noch wenig eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren zusammenarbeiten

Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Die Anmeldefrist endet am 15. Januar 2016.

Autor*innen

28.09.2015 | Sandra Göbel/BZgA