Asylsuchende mit Traumata gefährdet

Asylpaket II verkennt Traumata

Mit dem Asylpaket II stellen psychische Erkrankungen in der Regel keine ausreichende Begründung mehr dar, um eine Rückführung betroffener Asylsuchende in ihr Heimatland zu verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde kritisiert die Neuerungen und fordert Korrekturen (DGPPN).

Asylpaket II verkennt psychische Erkrankungen

Angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms verschärft die Bundesregierung mit ihrem neuen Asylpaket II die Regelungen zur Abschiebung von Asylsuchenden in ihr Heimatland. Demnach können grundsätzlich nur noch diejenigen Asylsuchenden mit lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Erkrankungen auf ein Aufenthaltsrecht hoffen, bei denen sich die Erkrankung durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören laut Bundesregierung grundsätzlich nicht dazu. „Der Gesetzesentwurf verkennt die Schwere dieser Krankheitsbilder. Ohne professionelle Hilfe besteht für die Betroffenen nicht nur die Gefahr einer Chronifizierung, sondern auch einer erheblichen Selbstgefährdung. In der Folge von Traumatisierungen können aber auch Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen auftreten, die das Suizidrisiko drastisch erhöhen“, erklärt Dr. Iris Hauth, Präsidentin der DGPPN.

Kriegserlebnisse lösen PTBS aus

Posttraumatischen Belastungsstörungen und andere traumainduzierte Störungen resultieren aus Extremerlebnissen, die die persönlichen Verarbeitungs- und Bewältigungsmechanismen übersteigen. Die Erlebnisse von Krieg, Missbrauch und Verfolgung, wie sie Asylsuchende häufig in ihrem Heimatland erlebt haben, verfolgen sie nach der Flucht in Form von sich immer wieder aufdrängenden intensiven Erinnerungen und Gedanken. Wird die Störung nicht behandelt, drohen den Betroffenen Angstzustände, Panikattacken oder selbstverletzendes Verhalten.

PTBS sind gut behandelbar

Der Bundesregierung zufolge sind psychische Erkrankungen schwer diagnostizier- und prüfbar. Dr. Iris Hauth widerlegt jedoch diese Ansicht. „Die Diagnose von psychischen Erkrankungen wie der PTBS ist heute genauso zuverlässig wie die Diagnostik vieler körperlicher Erkrankungen. Der Gesetzesentwurf erweckt durch seine Formulierungen aber den Eindruck, dass Asylsuchende psychische Erkrankungen regelmäßig als Abschiebungshindernis vortäuschen würden.“

Bei Abschiebung droht eine Verschlimmerung der Symptome

PTBS und andere traumainduzierte Störungen sind mit einer traumafokussierenden Psychotherapie gut behandelbar. Gegebenenfalls dienen Medikamente als Unterstützung. In den Kriegsgebieten ist solch eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung jedoch nicht möglich. Für die Bundesregierung ist allerdings eine theoretisch mögliche Versorgung ausreichend. Die DGGPN betont darüber hinaus den Trugschluss der Bundesregierung, dass sich speziell diese Art von psychischen Erkrankungen nach Abschiebung in das Heimatland nicht verschlimmern würden: Gelangen abgeschobene Asylsuchende erneut an den Ort der Traumaauslösung, nehmen die Symptome an Schwere zu.

DGPPN fordert grundlegende Veränderungen am Asylpaket II

Vor diesem Hintergrund kritisiert die DGPPN nachdrücklich die im Asylpaket II aufgeführten Regelungen für psychisch erkrankte Asylsuchende und fordert grundlegende Überarbeitungen des Asylpakets II. Ein Gesetzesentwurf darf psychische Erkrankungen nicht bagatellisieren und Betroffene stigmatisieren. Darüber hinaus müssen die Forderungen auch umsetzbar sein. „Asylsuchende müssen einen gesundheitlichen Hinderungsgrund für eine Abschiebung innerhalb von einer Woche ärztlich bescheinigen lassen. Wie soll dies innerhalb einer solchen kurzen Frist überhaupt möglich sein? Neben den personellen Ressourcen fehlt es in der Versorgung auch an den notwendigen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen, die für die Abklärung der komplexen Krankheitsbilder unbedingt notwendig sind“, betont Dr. Iris Hauth.

Autor*innen

19.02.2016 | Julia Schmdt/DGPPN