Coronaregeln für Reisende

Toilettenverbot und Maskenpflicht

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In Corona-Zeiten sind Grenzübergänge nicht mehr so problemlos.

Maskenpflicht im Auto und Verbot von Toilettenpausen — das sind nur zwei der Vorschriften, die unsere Nachbarländer für Reisende aufgestellt haben. Wer in den nächsten Wochen Italien, Frankreich oder andere Nachbarländer besuchen will, sollte die aktuellen Regeln kennen.

Vorher informieren!

Alles in allem herrscht in Europa ein buntes Durcheinander von Vorschriften, was die corona-bedingten Einschränkungen betrifft. Aufgrund aktueller Entwicklungen können sich diese zudem auch schnell ändern. Deshalb macht es Sinn, sich mehrfach vor einer Reise ins europäische Ausland zu informieren — und zwar nicht nur über die spezielle Ziel-Region, sondern auch über die Länder, die man auf der Reise durchquert.

Vor der Grenze auf die Toilette

Besonders hart trifft es die Urlauber, die aus Bulgarien, Kroatien oder Rumänien mit dem Auto über Österreich nach Hause fahren wollen. Weil in Österreich eine Reisewarnung für diese Länder gilt, müssen sie die Alpenrepublik ohne Zwischenstopp durchqueren — nicht einmal zum Tanken oder für eine Toilettenpause dürfen sie anhalten. Wer klug ist, erledigt dies vor der österreichischen Grenze in Slowenien. Auch die Anzahl von Personen in Autos ist reglementiert, wenn diese nicht im gleichen Haushalt leben: Inklusive Fahrer darf pro Sitzreihe nur eine Person sitzen.

Die Schweiz unterscheidet bei Durchreisenden ebenfalls, woher sie kommen. Wer in Risikoländern gewesen ist, muss sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Liste dieser Risikoländer ist lang und wird regelmäßig aktualisiert, es lohnt also, sich vorab auf der Webseite des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit zu informieren. Momentan trifft die Regelung für Reisende aus USA, Israel, Kosovo, Bosnien, Herzegowina und Montenegro zu.

Beifahrersitz muss frei bleiben

In Italien variieren die Regelungen von Region zu Region, was die Beförderung von Personen im Auto betrifft. In vielen Gebieten muss der Beifahrersitz frei bleiben, in den weiteren Sitzreihen dürfen nur zwei Personen und das nur jeweils außen sitzen. Überall ist jedoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, wenn die Fahrzeuginsassen nicht dem gleichen Haushalt angehören. Für einige Regionen Italiens, insbesondere Sardinien, Sizilien, Kalabrien und Apulien, müssen sich Urlauber vor der Einreise online registrieren (Links zu den entsprechenden Webseiten bietet z. B. der ADAC ).

Kroatien verlangt an der Grenze die Personalien und Kontaktdaten von Urlaubern. Wer dies vorher online erledigt, spart Zeit. Dazu muss man das Formular „Reiseankündigung“ ausfüllen und erhält eine ID-Nummer. Hier geht es zur entsprechenden Website.

Maskenpflicht in beliebten Touristenstädten

In den Niederlanden empfehlen die Behörden, beim Autofahren einen Mundschutz zu tragen. Maskenpflicht herrscht in den Innenstädten von Rotterdam und Amsterdam, sowohl in Geschäften als auch auf belebten Plätzen und Straßen. Eine Reise in die Stadt der Liebe ist zu Coronazeiten auch nicht das, was es mal war: Fast überall in Paris herrscht Maskenpflicht. Das Gleiche gilt für die Innenstädte von Nizza und Marseille. Wer auf der Fähre nach Korsika übersetzen möchte, muss sich auf eine Temperaturmessung gefasst machen und während der gesamten Überfahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Quelle: ergo reiseversicherung

Autor*innen

02.09.2020 | Dr. med. Sonja Kempinski