Betroffene nicht von Bewegungen abhalten

Erste Hilfe bei epileptischem Anfall

Wenn ein Mensch einen epileptischen Anfall mit Verkrampfungen, Zuckungen oder starker Bewegungsunruhe erleidet, heißt es: Ruhe bewahren und dafür sorgen, dass er sich nicht verletzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hin.

Kontrolle über Bewegungen verloren

Bei der Epilepsie handelt es sich um eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie betrifft Frauen und Männer gleichermaßen. Etwa 0,8 Prozent der Weltbevölkerung leiden daran. Typische Symptome sind wiederholt auftretende Krampfanfälle mit nicht kontrollierbaren Muskelzuckungen. „Erste‐Hilfe‐Maßnahmen bei einem epileptischen Anfall sind zum Beispiel Polsterung oder Umlagerung des Betroffenen, um ihn vor Stößen zu schützen. Auch sollten Helfende Gegenstände, die eine Verletzungsgefahr darstellen, außer Reichweite bringen“, rät Bernhard Steinhoff von der DGN in Berlin.

„Keinesfalls sollten Umstehende während des Anfalls Beine und Arme des Betroffenen zu fixieren versuchen, weil er sich so noch mehr verletzen kann. Ein Beißschutz in der Mundhöhle kommt fast immer zu spät, wenn sich der Epileptiker auf die Zunge beißt.“

Aufmerksam bleiben und Ruhe bewahren

Wichtig ist es, sorgfältige zu beobachten und möglichst gelassen mit der für viele dramatischen Situation umzugehen. „Ein Notfallmedikament sollten nur erfahrene Angehörige verabreichen, die die Maßnahme mit dem behandelnden Arzt zuvor besprochen haben und entsprechend geschult sind mit der Situation fertig zu werden“, ergänzt Steinhoff. Die Atemwege des Betroffenen müssen frei bleiben. Gegebenenfalls muss man den Zahnersatz entfernen, in der Regel aber erst nachdem der Anfall abklingt. Umstehende sollten solange bei der Person bleiben, bis sie sich erholt hat.

Die meisten Anfälle klingen in der Regel innerhalb von drei Minuten ab. Ein länger dauernder Anfall ist lebensbedrohlich, da wichtige Körperfunktionen ausfallen können, zum Beispiel die Steuerung von Atmung, Blutdruck und Körpertemperatur. Dauert ein einzelner epileptischer Anfall länger als fünf Minuten, muss ein Notarzt kommen.

Wenn ein Epileptiker nach dem Ende eines Anfalls ohne erkennbare Schäden eine notfallmedizinische Versorgung oder einen Krankenhaustransport ablehnt, sollten Helfer dies respektieren, da es bei bekannter Epilepsie nicht erforderlich ist.

Autor*innen

21.05.2012 | Julia Heiserholt