Was die STIKO empfiehlt

Impfen: Wann, wer, warum?

Zeit für einen kleinen Piks? Die wenigsten wissen auf Anhieb, wie es um ihren Impfschutz bestellt ist. Wer wann welchen Schutz benötigt, legt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin fest. Ihren Empfehlungen folgt auch die Barmer GEK.

Früh Schutz aufbauen

Die Grundimmunisierung ist bereits ab dem zweiten Lebensmonat nötig. Der Kinderarzt impft bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen gegen die wichtigsten Erreger – und zwar stufenweise. Los geht’s mit Impfungen gegen Diphterie, Tetanus, Polio, Keuchhusten und Haemophilus Influenzae Typ b – ein Bakterium, das bei kleinen Kindern lebensgefährliche, entzündliche Erkrankungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich auslöst. Nach dem ersten Geburtstag folgen meist Impfungen gegen Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Pneumokokken und Meningokokken.

Ab dem neunten Lebensjahr sollte der Kinder- oder Hausarzt den Impfstatus des Kindes überprüfen. Denn ab diesem Alter beginnen die Auffrischungen gegen Diphtherie, Tetanus, Polio und Keuchhusten. Bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren kommt eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs in Betracht.

Erwachsene: Regelmäßig auffrischen

Auch Erwachsene sollten ihren Impfschutz regelmäßig auffrischen lassen. Bei Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten reicht alle zehn Jahre eine einzige Impfung mit einem Kombiwirkstoff. Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus oder mit nur einer Impfung gegen Masern, benötigen eine Extra-Nachimpfung. Zusätzlich sollte jeder mit seinem Hausarzt über seinen individuellen Bedarf sprechen.

Nebenwirkungen meist harmlos

Die Nebenwirkungen der gängigen Impfungen sind sehr gering. Manchmal kommt es direkt an der Einstichstelle zu Verhärtungen und Rötungen. Seltene Nebenwirkungen sind zudem leichtes Fieber, Übelkeit, Brechreiz und Durchfall. Im Verhältnis zu den möglichen Erkrankungen, die ohne die empfohlenen Impfungen auftreten können, sind diese Nebenwirkungen aber harmlos.
Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung liegt bei jedem selbst oder bei den Erziehungsberechtigten, denn in Deutschland herrscht keine Impfpflicht.

Autor*innen

05.10.2012 | Julia Heiserholt, Barmer GEK