Menschen mit Demenz benachteiligt

VdK: Pflegeversicherung nachbessern

Menschen mit geistigen Einschränkungen und ihre pflegenden Angehörigen werden nach Meinung der VdK in der Pflegeversicherung benachteiligt. Der Sozialverband fordert deshalb rasche Nachbesserungen.

Demenz – Pflege hauptsächlich häuslich

1,4 Millionen Menschen mit Demenz leben in Deutschland. 70 Prozent von ihnen werden häuslich versorgt. Damit dies weiterhin möglich ist, müssen pflegende Angehörige mehr Unterstützung bekommen, fordert der VdK.

„Immer noch werden dementiell Erkrankte vom System der Pflegeversicherung strukturell benachteiligt. Daran hat auch das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz nichts Wesentliches geändert. Verbesserungen für Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen greifen allenfalls punktuell“, meint Ulrike Maschner, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Pflege rechtlich wie Kindererziehung?

Ein Kernpunkt der VdK-Forderungen: die Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Menschen mit geistigen Einschränkungen. Mit der derzeitigen Pflegestufeneinteilung würden Menschen mit geistigen Einschränkungen völlig unzureichend versorgt, kritisiert der Sozialverband. Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss rechtlich besser organisiert werden. Denkbar sind zum Beispiel Modelle, wie sie derzeit für die Zeiten der Kindererziehung bestehen, schlägt der VdK vor. Entsprechend müssten die rentenrechtlichen Ansprüche vergleichbar zu Zeiten der Kindererziehung für pflegende Angehörige angehoben werden. „Sonst können wir nicht mehr lange auf die Angehörigen als größten Pflegedienst der Nation zählen“, gibt Maschner zu bedenken.

Autor*innen

15.03.2013 | Sandra Göbel; VdK