ABDA fordert rechtliche Grundlage

Früherkennung in der Apotheke

Die Apotheker fordern den Gesetzgeber auf, sie in Zukunft stärker als Leistungserbringer in die gesundheitliche Vorsorge und Prävention einzubinden. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert, dass der Gesetzgeber die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schafft.

Apotheker mit hohem Stellenwert

Nachdem der Bundesrat dem Präventionsgesetz nicht zugestimmt hat, will sich die ABDA in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, Apotheker stärker als Leistungserbringer in der gesundheitlichen Vorsorge und Prävention anzuerkennen. Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, das höchste Gremium der Apothekerschaft, stimmte einem entsprechenden Leitantrag zu.

„Die 21.000 öffentlichen Apotheken sind für vier Millionen Patienten täglich die erste Anlaufstelle in Sachen Gesundheit und damit der ideale Orte für Maßnahmen zur Früherkennung von Volkskrankheiten. Diesen hohen Stellenwert der Apotheker muss auch der Gesetzgeber anerkennen und entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Ein Präventionsgesetz ist überfällig. Wir fordern die kommende Regierung – unabhängig von ihrer Zusammensetzung – auf, die aktive Rolle der Apotheker in einem Präventionsgesetz zu berücksichtigen.“

Beratung auf höchstem Niveau

Dass die öffentlichen Apotheken in der Prävention einen großen Stellenwert haben, hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 durch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung bestätigt. In § 1a Absatz 11 definiert die Betriebsordnung die „Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen, im Bereich der Gesundheitserziehung und  -aufklärung und zu Vorsorgemaßnahmen“ als gesundheitliche Dienstleistungen der Apotheken. Apotheker sind für die Prävention bestens qualifiziert, unter anderem durch Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen „Gesundheitsförderung und Prävention“ oder „Ernährungsberatung“.

Autor*innen

25.09.2013 | Sandra Göbel/ABDA