Leistung angemessen honorieren

Individuell zubereitete Arzneimittel

Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken mehr als 13 Millionen Arzneimittel individuell zubereitet – zum Beispiel, wenn es kein gleichwertiges industrielles Präparat gibt. Das ist mit zeitlichem und personellen Aufwand verbunden, der angemessen honoriert werden muss, fordern die Bundesapothekerkammer und das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI).

Kein Luxus, sondern Notwendigkeit

Über 13 Millionen Rezepturarzneimittel bezogen gesetzlich Versicherte im vergangenen Jahr – das ermittelte das DAPI durch das Auswerten von Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Die Verordnungszahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwenige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer.

Die Apotheker und Apothekerinnen bereiten Rezepturarzneimittel auf Anweisung eines Arztes oder auf Wunsch des Patienten individuell zu. „Rezepturarzneimittel sind kein Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit – zum Beispiel wenn ein herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt“, betont Kiefer.

Der Großteil der maßgefertigten Medikamente entfiel 2012 auf ‚allgemeine Rezepturen‘, zum Beispiel Kapseln oder Salben, wie sie oft von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet werden. Davon abzugrenzen sind sogenannte Spezialrezepturen, die bei Heroinersatztherapien, Krebsbehandlungen sowie bei parenteraler Ernährung zum Einsatz kommen.

Honorierung an steigende Anforderungen anpassen

Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit 2012 vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.

Kiefer macht darauf aufmerksam: „Die Apotheker übernehmen Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben. Aber das Honorar für die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke entstehen. Die Anforderungen an die Rezepturherstellung und damit der zeitliche und personelle Aufwand in den Apotheken sind zudem 2012 weiter erhöht worden. Es ist deshalb überfällig, dass die Honorierung dieser Leistung angemessen angepasst wird“, fordert Kiefer.

Autor*innen

28.10.2013 | Sandra Göbel/Bundesapothekerkammer