Es drohen bleibende Schäden

Laserpointer sind kein Spielzeug

Immer wieder kommt es bei Kindern und Jugendlichen zu Verletzungen der Netzhaut durch Laserpointer. Es drohen bleibende Schäden. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands rät deshalb zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Laserpointern.

Laser kann Netzhaut schädigen

Immer wieder verletzen sich Kinder beim vermeintlich harmlosen Spiel mit einem Laserpointer. Die starke Bündelung ermöglicht hohe Bestrahlungsstärken, die vor allem die Netzhaut des Auges schädigen. Der Blinkreflex des Auges schützt nicht zuverlässig vor einer Laser-Blendung. Vorsicht gilt besonders bei Geräten aus dem Ausland. Diese überschreiten häufig die geltenden Grenzwerte.

„Trifft Laserlicht auf die Netzhaut, kann es in einfachen Fällen zu einer Blendung der Sinneszellen ohne strukturellen Schaden kommen, die sich nach Minuten wieder bessert“, schildert Prof. Dr. Horst Helbig, Direktor der Universitäts-Augenklinik Regensburg, die ersten Symptome. „Dieses Phänomen kennen die meisten Menschen auch von anderen hellen Lichtquellen. Bei stärkerer oder längerer Einwirkung des Laserlichtes auf die Netzhaut kann aber auch ein irreversibler Gewebeschaden auftreten. Der umschriebene Ausfall des Sehens, wie wir ihn nach Blendung kennen, bildet sich nicht wieder vollständig zurück. Dies kann zum bleibenden Verlust des zentralen Sehens und der Lesefähigkeit führen“, macht Prof. Helbig klar.

Vor allem gilt es, Laserschäden am Auge zu vermeiden, rät Prof. Helbig. "Wenn dennoch Sehstörungen nach Belichtung des Auges mit einem Laser auftreten, sollte man umgehend einen Augenarzt aufsuchen. Er kann eine Behandlung mit hoch dosiertem Kortison versuchen, um den bleibenden Schaden so klein wie möglich zu halten."

Tipps zum Umgang mit Lasern

Grundsätzlich gilt für den Umgang mit Laserpointern:

  • Den Strahl niemals auf die Augen anderer Personen richten.
  • Nie absichtlich in den direkten Strahl schauen.
  • Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.
  • Die Strahlungsquelle nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachten.
  • Nur Laserpointer kaufen, die das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit aufweisen. Die Leistung darf einen Maximalwert von 1 mW (Milliwatt) nicht überschreiten.
  • Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.

Autor*innen

21.01.2014 | Sandra Göbel/Berufsverband der Augenärzte