Versicherungsprämien steigen rapide

Geburtshilfe in Gefahr

Viele freiberuflichen Hebammen und Frauenärzte, die belegärztliche Geburten betreuen, können die erforderlichen Versicherungsprämien kaum noch aufbringen. Es fällt ihnen immer schwieriger, überhaupt Versicherer zu finden. Dies berichtet die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtenhilfe e.V.

Knappe Vergütung

Die berufliche Haftpflichtversicherung für Frauenärzte beträgt inzwischen oft mehr als 40.000 Euro jährlich. Aufgrund dieser Entwicklung, stellen immer mehr Frauenärzte ihre belegärztlichen geburtsmedizinischen Tätigkeiten ein. Gleiches gilt für die geburtenmedizinische Abteilung in Kliniken. Aufgrund der hohen Versicherungsprämien lohnt sich die knappe Vergütung für Geburtsmedizin im Gegensatz zu dessen Aufwand nicht. Dadurch ist die wohnortnahe Versorgung von Geburten nicht mehr in jeder Region Deutschlands gesichert.

„Erschwerend kommt der demographische Wandel hinzu. Wir haben heute fast 15 Prozent weniger Geburten als im Jahr 2000. Vor allem kleinere Kliniken geraten dadurch immer häufiger unter eine kritische Grenze, unter der es sich auch aus ärztlichen Gründen empfehlen kann, die Geburtsmedizin zu schließen", berichtet Christian Albring vom Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Keine Zunahme von Behandlungsfehlern

Schuld am den hohen Versicherungsprämien ist jedoch keine Zunahme von Behandlungsfehlern. Es ist vielmehr der extreme Anstieg der Summen, welche Richter in Gerichtsprozessen als Zahlung für geschädigte Kinder und Eltern festlegen. Nur zum Teil sind sie durch die kostspieligere Medizin und Langzeitbetreuung gerechtfertigt. In vielen Fällen geht die Versicherungssumme weit über diese Beiträge hinaus. „Wegen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung bedarf es hier der staatlichen Übernahme der Versicherungskosten, ebenso aber eines grundsätzlichen Umdenkens bei Kostenträgern, Anwälten und Gerichten, die die Schadenssummen forcieren", fordert Albring.

Geburtsortwahl eingeschränkt

Obwohl Schwangere seit ein paar Jahren den Geburtsort frei wählen dürfen, kann das Bundesministerium für Gesundheit nicht an jedem Ort in Deutschland Möglichkeiten für eine sichere, außerklinische Geburt zur Verfügung stellen. Da außerklinische Geburtshilfe ausschließlich in direkter Umgebung einer Klinik stattfinden sollte, viele Kliniken jedoch schließen, schränkt dies die Möglichkeiten ein. „Wir müssen leider erkennen, dass in der heutigen Situation eine wohnortnahe Versorgung in der Geburtshilfe vielfach nicht mehr möglich ist", räumt Albring abschließend ein.

Autor*innen

12.03.2014 | Isabelle Hübler/BVF