Wie läuft die Hörgeräte-Versorgung?

Diagnose Schwerhörigkeit

Etwa bei einem Fünftel der Bevölkerung in Deutschland ist das Hörvermögen beeinträchtig. Moderne Hörhilfen können eine früh erkannte Schwerhörigkeit immer besser ausgleichen. Tipps für die Hörgeräte-Versorgung erhalten Patienten beim Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO).

Hören ermöglicht teilnehmen

Schwerhörigkeit zählt zu den häufigsten Diagnosen, die HNO-Ärzte stellen. „Diese Diagnose ist für die Betroffenen nicht immer leicht zu akzeptieren, aber sie birgt auch Chancen. Gerade eine früh erkannte Schwerhörigkeit kann heutzutage mit modernen Hörhilfen sehr gut ausglichen werden. Der Hörgeräte-Träger kann nach einer Eingewöhnungsphase wieder besser am sozialen Leben teilnehmen und erfährt einen echten Gewinn an Lebensqualität“, betont Dr. Dirk Heinrich, Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte.

Vom Arzt zum Akustiker und zurück

Nach der Verordnung eines Hörgeräts beim HNO-Arzt muss der Patient zum Hörgeräteakustiker gehen, um sich bezüglich der Geräteoptionen beraten zu lassen und das geeignete Gerät anzupassen. Ist diese Erstversorgung erfolgt, überprüft der HNO-Arzt die Gerätwahl und -anpassung nochmals und bescheinigt sie für die Krankenkasse.

Nach Erhalt eines Hörgerätes betreut der HNO-Arzt die Patienten. Wichtig ist eine vierteljährliche Kontrolle und Reinigung des Gehörgangs. Denn gerade bei Hörgeräte-Trägern sammelt sich vermehrt Ohrenschmalz an, welches das Hören beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass der HNO-Arzt in der Lage ist, Veränderungen in der Diagnose oder neu hinzutretende Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen. „Aus demselben Grund ist auch nach den Regeln der neuen Hilfsmittelrichtlinie jede Neu- und Nachversorgung mit Hörgeräten im Regelfall an eine ärztliche Verordnung und Kontrolle nach erfolgter Hörgeräteverordnung gebunden“, betont der Präsident des HNO-Berufsverbandes abschließend. 

Kostenloser Ratgeber

„Um unseren Patienten eine fachgerechte und qualitativ abgesicherte Versorgung zu garantieren, bieten wir in den HNO-Praxen die Broschüre ‚Sie benötigen Hörgeräte? So geht es jetzt weiter!‘ betroffenen Patienten kostenlos an.  Dort wird der gesetzlich versicherte Patient zum Beispiel darüber informiert, warum er bestimmte Fragebögen ausfüllen muss und welche Aspekte er beim Besuch eines Hörakustik-Fachgeschäfts beachten sollte“, erklärt Dr. Heinrich.

Autor*innen

29.04.2014 | S. Göbel/BVHNO