Anwendungshinweise richtig verstehen

Großes Rätsel Beipackzettel

Der  Beipackzettel informiert über Menge und Einnahmezeitpunkt sowie mögliche Nebenwirkungen jedes Medikaments. Leider sind die Anweisungen oft lang, winzig klein und unverständlich geschrieben. Die Apothekerkammer Niedersachsen räumt mit den größten Irrtümern auf. Was „häufig“ wirklich bedeutet

Wer ein Medikament einnimmt, möchte genau erfahren, was auf ihn zu kommt. Wann und wie viel muss ich einnehmen? Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen? Um diese Frage zu klären, gehört zu jedem Medikament ein Beipackzettel. Dieser verwirrt allerdings häufig, anstatt Klarheit zu bringen. Auf mehreren Seiten stehen zahlreiche unverständliche Angaben in zu kleiner Schrift.

Speziell bei der Auflistung der Nebenwirkungen kommt es zu Missverständnissen. Hier entsprechen die Formulierungen im Beipackzettel nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch. Liest man, eine Nebenwirkung sei „häufig“, rechnet man mit vielen Betroffenen. Dabei treten häufige Nebenwirkungen in weniger als 10 Prozent und mehr als einem Prozent der Fälle auf. Hier ist wichtig, sich anzusehen, welche Prozentwerte hinter Bezeichnungen wie „sehr häufig“, „häufig“, „gelegentlich“, „selten“ und „sehr selten“ stehen. Diese Angaben sind in jedem Beipackzettel zu finden. Außerdem wird in der Beschreibung selten zwischen tolerierbaren und schweren Nebenwirkungen unterschieden. Betroffenen sollten, wenn sie unsicher sind, ihren Arzt oder Apotheker fragen. Wann „vor dem Essen“ ist

Damit ein Medikament seine volle Wirkung entfaltet, ist der korrekte Einnahmezeitpunkt wichtig. Je nach Arznei ist ein bestimmter zeitlicher Abstand zu den Mahlzeiten vorgeschrieben. Hält man ihn nicht ein, wirkt das Medikament verzögert, beschleunigt, in zu hohem oder zu geringem Maße. Außerdem können Nebenwirkungen stärker oder schwächer ausfallen. Doch was bedeutet eigentlich „vor dem Essen einnehmen“? Eine halbe Stunde oder ein paar Minuten vor dem Essen? Wenn der Beipackzettel die Einnahme vor dem Essen vorschreibt, bedeutet das 30 bis 60 Minuten vor der Mahlzeit. Während des Essens meint kurz vorher, dabei oder unmittelbar danach. Sieht der Beipackzettel eine Einnahme nach dem Essen vor, gibt es meist eine konkrete Zeitangabe. Eine Arznei nüchtern einzunehmen bedeutet, entweder morgens nach dem Aufstehen oder mit mindestens zwei Stunden Abstand zur letzten Mahlzeit. Kein Ersatz fürs persönliche Gespräch

Sind Arzneimittel näher erklärungsbedürftig, reicht der Beipackzettel nicht aus. In diesen Fällen steht den Patienten der Apotheker zur Seite. Er zeigt beispielsweise, wie Augen- oder Ohrentropfen verabreicht, Wirkstoffpflaster aufgeklebt oder Inhalationsgeräte benutzt werden. Besonders wichtig ist die persönliche Betreuung bei Arzneien für Kinder. Eltern erhalten in der Apotheke Tipps, wie sie ihrem Nachwuchs die Medikamente richtig verabreichen. Antibiotikahaltige Säfte für Kinder müssen beispielsweise aus Pulvern korrekt zubereitet werden. Außerdem informieren Apotheker, wie man Medikamente richtig lagert und geben Auskunft, ob und wie lange bereits geöffnete Arzneien noch zu verwenden sind.

Autor*innen

15.07.2014 | Anne Jantos