Immer ärztlich abklären

Hautreaktionen von Antibiotika

Bei bis zu 10 Prozent der Kinder, die Antibiotika einnehmen, kommt es zu Hautreaktionen. Sie weisen auf eine allergische Reaktionen hin und sind in jedem Fall ärztlich abzuklären. Darauf macht der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) aufmerksam.

Symptome nicht immer identisch

Allergien gegen Antibiotika äußern sich meist auf der Haut, selten sind innere Organe betroffen. Von kleinen rötlichen Knötchen und Pusteln über große rote Flecken bis hin zu Quaddeln und Nesselsucht reichen die Anzeichen einer allergischen Reaktion. Weitere mögliche Symptome sind angeschwollene Hautareale, eine laufende Nase, entzündete Augen, asthmatische Beschwerden oder Übelkeit. In seltenen Fällen droht ein anaphylaktischer Schock mit Kreislaufversagen.

Zeit im Auge haben

„Da eine allergische Reaktion in ihrem Verlauf nicht vorhersagbar ist, sollte grundsätzlich der Kinder- und Jugendarzt verständigt werden“, erklärt Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des BVKJ. „Um zu ermitteln, ob die Beschwerden von der Arznei verursacht wurden, ist es für den Kinder- und Jugendarzt wichtig zu wissen, wie viel Zeit zwischen der Arzneimittelgabe und dem Ausbruch des Ausschlags vergangen ist, wie der Ausschlag ausgesehen hat, wie viel Zeit zwischen den Anzeichen und dem Arztbesuch vergangen sind.“ In den meisten Fällen tritt der Ausschlag innerhalb einer Stunde nach der Einnahme des Antibiotikums auf, seltener erst nach Stunden oder Tagen.

Allergien im Allergiepass dokumentieren

Um einen Allergieverdacht zu bestätigen, führt der Arzt in der Regel einen Allergie- und Bluttest durch. Handelt es sich tatsächlich um eine Antibiotikaallergie, muss ein Eintrag im Allergiepass erfolgen. Diesen sollten Kinder idealerweise immer bei sich führen. Gehen Eltern mit ihrem Kind in die Apotheke oder zu einem Arzt, der mit dem Kind noch nicht vertraut ist, sollten sie immer auf bekannte Allergien hinweisen.

Autor*innen

11.08.2014 | Sandra Göbel/BVKJ