Apotheker sichern Qualität

Arzneimittelsicherheit für Patienten

Kopfweh, Kopfschmerztablette, beschwerdefrei – damit Arzneimittel ihre Wirkung einwandfrei entfalten, wird ihre Qualität und Sicherheit in mehreren Schritten geprüft. Als letzte Kontrollinstanz fungieren Apotheker.

Um die Arzneimittelsicherheit zu garantieren, werden alle Fertigarzneimittel auf einem hohen Qualitätsniveau von der pharmazeutischen Industrie hergestellt. Vor der Freigabe und Lieferung an die Apotheken werden Arzneimittel eines Herstellungsganges vom Hersteller geprüft. Trotzdem können Mängel zwischen Herstellung und Abgabe auftreten und die Medikamentenqualität beeinträchtigen. Auch ungünstige Bedingungen in der Lieferkette wirken sich auf die Qualität der Arzneimittel aus. Die öffentlichen Apotheken sorgen dafür, dass Patienten qualitativ einwandfreie Fertigarzneimittel erhalten.

Apotheker prüfen Fertigarzneimittel auf Fehler

Die Prüfung der Fertigarzneimittel ist in der Apothekerbetriebsordnung geregelt. Danach prüfen alle öffentlichen Apotheken täglich ein Fertigarzneimittel. Das Zufallsprinzip entscheidet, welches Medikament die Pharmazeuten genauer auf seine Qualität hin kontrollieren. Die Apotheker achten dabei auf die Kennzeichnung des Arzneimittels und die Packungsbeilage. Auch Auffälligkeiten des Packmittels werden registriert. Treten Qualitätsmängel wie Verpackungsfehler, herstellungs- oder zubereitungsbedingte Defekte oder Deklarationsfehler auf, übermitteln Apotheker dies an die für Arzneimittelüberwachung zuständige Behörde und an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. Eine behördliche Warnmeldung kann innerhalb kürzerer Zeit dazu führen, dass ein mangelhaftes Medikament in ganz Deutschland wieder zurückgerufen wird.

Autor*innen

05.10.2016 | Julia Schmidt/Landesapothekerkammer Hessen