Bald Verordnung auf Rezept möglich

Cannabis als Medizin

Inwiefern Substanzen der Cannabispflanze für therapeutische Zwecke legalisiert werden sollen, wird in der Öffentlichkeit schon lange diskutiert. Ein neuer Gesetzesentwurf erleichtert Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen den Zugang zu Cannabisarzneimitteln.

Ein legaler Bezug von Cannabisblüten und -extrakten zur therapeutischen Anwendung war bisher nur im Einzelfall möglich. Schwerkranke Patienten mussten beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag stellen, um eine Ausnahmeerlaubnis zu erhalten.

Erleichterter Zugang zu Cannabissubstanzen

Jetzt hat das Bundeskabinett Änderungen bei der Versorgung von schwerkranken Patienten mit Cannabisarzneimitteln beschlossen. Schwerkranke Menschen, die keine Therapiealternative haben, können nach ärztlicher Verordnung getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in standardisierter Qualität in der Apotheke erhalten. Eine Ausnahmeerlaubnis vom BfArM ist nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für die Therapie mit den Fertigarzneimitteln Marinol® und Nabilon®, die die Cannabisinhaltsstoffe (Cannabinoide) Dronabinol (Tetrahydrocannabinol) und Nabilon (von Tetrahydrocannabinol abgeleiteter Stoff mit ähnlicher Struktur) enthalten.

Krankenkassen übernehmen Kosten

„Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, kommentiert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Änderung der Vorschriften.

Cannabis lindert im Einzelfall chronische Schmerzen

Zu den Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, die von Cannabisarzneimitteln profitieren, gehören beispielsweise Personen mit chronischen Schmerzen. „Bemerkenswert ist, dass in Einzelfällen speziell ausgewählte Patienten, bei denen die gebräuchlichen Schmerzmittel versagen, von der Anwendung der Cannabinoide sehr stark profitieren“, kommentiert Prof. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. Eine Schmerztherapie mit Cannabis sollte jedoch niemals als alleiniges Behandlungsverfahren angewendet werden, sondern nur ergänzend zu anderen Methoden, ergänzt Prof. Schäfer.

Allgemeine Legalisierung von Cannabis ausgeschlossen

Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung vor, dass der medizinische Einsatz der Hanfpflanze weiterhin erforscht wird. Dafür übermittelt der Arzt an das BfArM die anonymisierten Daten des Patienten, den er mit Cannabis behandelt. Von einer künftigen Legalisierung sieht Marlene Mortler, Drogenbeauftrage der Bundesregierung, jedoch ab. „Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben. Es ist für die medizinische Anwendung gedacht. Wir nutzen also das Potential, ohne die Gesundheit der Menschen aufs Spiel zu setzen. Das ist moderne Drogen- und Gesundheitspolitik.“

Weitere Informationen zu Cannabisarzneimitteln finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Autor*innen

09.05.2016 | Julia Schmidt/Bundesgesundheitsministerium