An ärztliche Bescheinigung denken

Medikamente auf Reisen

Auch im Urlaub sind viele Menschen auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen. Um bei der Flughafenkontrolle keine bösen Überraschungen zu erleben, rät die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) für im Handgepäck verstaute Spritzen und Medikamente eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.

Bescheinigung erleichtert das Reisen

Transportieren Reisende ihre Medikamente im Handgepäck, sollten sie am Flughafen eine  vom Arzt unterschriebene Bescheinigung vorweisen können. Diese enthält Angaben zu Name, Zusammensetzung und die Dosierung der jeweiligen Medikamente. Wenn es in ferne Länder geht, empfiehlt es sich, die Bescheinigung in englischer Sprache vorzulegen. Für eventuelle Rückfragen ist es zudem wichtig, dass der Stempel der Arztpraxis gut zu erkennen ist. Da die Bestätigung die Mitnahme von Medikamenten zwar erleichtert, aber nicht garantiert, empfiehlt die TK-Landesvertretung zusätzlich vor Abflug Rücksprache mit den zuständigen Sicherheitsbeauftragten der Fluggesellschaft zu halten. Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Medikamenteneinfuhr im Urlaubsland gibt die diplomatische Vertretung des jeweiligen Reiselandes.

Medikamentenliste erstellen

Unabhängig davon, ob Medikamente im Handgepäck mitgenommen oder aufgegeben werden, rät die TK Reisenden, sich für den Urlaub zu notieren, welche Medikamente sie benötigen. Dabei sollte man die Namen der Präparate, die Wirkstoffe, Wirkstärke und die Dosierung aufschreiben. All diese Angaben sind nötig, damit Ärzte am Urlaubsort ein neues Rezept ausstellen können, falls das Medikament ausgeht. Allein der Name des Präparats ist oft nicht aussagekräftig, da die Medikamente in anderen Ländern meist unter anderem Produktnamen im Handel sind.

Autor*innen

Sandra Göbel/TK | zuletzt geändert am um 12:26 Uhr