Hinweise für Diabetiker & Co.

Medikation während des Ramadans

Bereits seit zwei Wochen feiern viele Muslime in Deutschland den Fastenmonat Ramadan. Der Verzicht umfasst neben Essen und Trinken auch einige Medikamente, wobei die Einteilung für Nichtgläubige teils schwierig nachzuvollziehen ist. Was Betroffene und Menschen mit Diabetes beachten sollten.

Etwa fünf Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland begeht seit dem 6. Juni den islamischen Fastenmonat Ramadan: Für diese Zeit verpflichtet der Koran volljährige und gesunde Religionsmitglieder von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang auf bestimmte leibliche Genüsse zu verzichten: Essen, Trinken, Rauchen sowie Geschlechtsverkehr ist Muslimen nur nach Einbruch der Nacht erlaubt. Kinder im Alter vor der Pubertät sind von der Regelung ausgenommen. Auch Ältere, Schwangere und chronisch kranke Menschen sind nicht zum Fasten verpflichtet. Besonders werdende und stillende Mütter sollten diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, denn ansonsten steigt das Risiko für gesundheitliche Komplikationen für Mutter und Kind sowie Fehlentwicklungen des Ungeborenen.

Medikamente auch während des Ramadans einnehmen

Einige Medikamente dürfen laut des Korans nicht vor Sonnenuntergang eingenommen werden. Dazu gehören neben oralen Arzneiformen wie Tabletten, Kapseln, Sirupen oder Tinkturen auch Nasentropfen und Zäpfchen. „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, empfiehlt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Bei einigen Krankheiten können Betroffene die Medikamente ausnahmsweise nachts einnehmen, die Dosierung anpassen oder auf einen Arzneistoff ausweichen, der seltener zu sich genommen werden muss.

Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten sind von den Fastenregeln ausgenommen. Salben und Augentropfen sind ebenfalls zulässig. Uneins sind sich muslimische Geistliche hingegen bei der Einnahme von sublingualen Darreichungsformen und der Zahnpflege vor Einbruch der Nacht.

Diabetiker sollten Medikation & Essenszeiten ärztlich abklären

Auch wenn Personen, auf die die Ausnahmeregelung zutrifft, nach Wegfall der Gründe die Fastentage nachholen müssen, möchten viele Muslime mit chronischen Erkrankungen trotzdem gemeinsam mit der Familie fasten. Viele Ärzte raten den Patienten davon ab. Aufgrund der verschobenen Zeitspanne für die erlaubte Nahrungsaufnahme nehmen Fastende oft anstatt von drei Hauptmahlzeiten nur zwei zu sich. Durch den veränderten Tag-Nacht-Rhythmus besteht bei Menschen mit Diabetes die Gefahr für Stoffwechselentgleisungen.

„Grundsätzlich sollten Menschen mit Diabetes vorab mit ihrem Arzt darüber sprechen, ob sie fasten dürfen“, sagt Dr. Mahmoud Sultan, niedergelassener Diabetologe aus Berlin. Wer die Nahrungsaufnahme und die Anpassung der Medikation an die Veränderung noch nicht mit seinem Arzt besprochen hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Auch Apotheker stehen bei Fragen jeder Art zur Verfügung.

Blutzuckerwerte öfters überprüfen

Insbesondere in den Morgenstunden können Insulin und andere blutzuckersenkende Medikamente bei gleicher Dosierung zu Unterzuckerungen führen. Diese machen sich beispielsweise durch Zittern, Schwitzen oder Herzklopfen bemerkbar. Für Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen. Betroffene sollten bei Unterzuckerungen deshalb wie gewöhnlich Traubenzucker, kleine Fruchtsaftpackungen oder Cola mit sich tragen, um im Notfall schnell reagieren zu können. Damit es nicht soweit kommt, ist es wichtig, öfters als bisher den Blutzuckerspiegel zu überprüfen. „Ist der Blutzuckerwert niedriger als 3.3 mmol/l (Milli-Mol pro Liter) oder höher als 16 mmol/l, muss das Fasten sofort beendet werden“, betont Dr. Sultan, Leiter der Projektgruppe „Diabetes und Ramadan“ der Arbeitsgemeinschaft „Diabetes und Migranten“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

Notwendige Regeln für das Fastende für Patienten mit Diabetes

Arzneimittel im Ramadan – Pharmazeutische Zeitung online

Autor*innen

Julia Schmidt/ABDA/Diabetesde- Deutsche Diabetes-Hilfe | zuletzt geändert am um 08:17 Uhr


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist nach wissenschaftlichen Standards verfasst und von Mediziner*innen geprüft worden. Die in diesem Artikel kommunizierten Informationen können auf keinen Fall die professionelle Beratung in Ihrer Apotheke ersetzen. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbständig Diagnosen zu stellen oder mit einer Therapie zu beginnen.