Kassen senken Festbeiträge

Neue Zuzahlungsregeln ab 1. Juli

Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen mit neuen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro für jedes verordnete Arzneimittel rechnen. Grund dafür ist, dass die Krankenkassen am 1. Juli ihre Festbeträge für tausende Medikamente senken - und die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht im selben Maße reduzieren.

Weniger zuzahlungsbefreite Medikamente

Der Festbetrag gibt die maximale Summe an, die die gesetzlichen Krankenkassen für ein Arzneimittel zahlen. Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nur dann, wenn ihr Verkaufspreis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Zum 1. Juli senken die Krankenkassen nun die Festbeträge für zahlreiche Medikamente. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sinkt somit die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel von 4.800 auf 3.000 gegenüber dem Vormonat. 

Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und an die Kassen weiterzuleiten. Mit 2 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Durchschnitt fallen rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder -befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Mehrkosten können zusätzlich anfallen

Für die Apotheken haben Festbetragssenkungen übrigens auch schmerzhafte Nebenwirkungen: Ein Lagerwertverlust entsteht dann, wenn Arzneimittel vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Nicht zu verwechseln mit den gesetzlichen Zuzahlungen sind dagegen Aufzahlungen oder Mehrkosten: Sie müssen vom Patienten zusätzlich entrichtet werden, wenn der Arzneimittelpreis über dem Festbetrag liegt. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen.

Autor*innen

01.07.2014 | Sandra Göbel/ABDA