Was ändert sich für Versicherte?

Neuregelungen im Jahr 2016

2016 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Ein Überblick über neue Gesetze und Regelungen und was Versicherte für einen Nutzen haben.

Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2016 liegt bei 1,1 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz für die Versicherten tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse bis Ende des Jahres für ihre Mitglieder selbst fest. Die Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht.

Liste der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen

Modernes Angebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD)

Versicherte können sich bei der aus GKV-Mitteln finanzierten UPD zum Beispiel über gängige Behandlungsmethoden bei bestimmten Erkrankungen informieren, sich zu Arztrechnungen oder zu Leistungen der Krankenversicherung sowie weiteren sozialrechtlichen Fragen beraten lassen. Die UPD wird ausgebaut und ist länger als bisher erreichbar. Unter einer neuen Trägerschaft werden die Berater wochentags bis 22:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 18:00 Uhr über eine bundesweit kostenfreie Rufnummer erreichbar sein. An 30 Standorten sind künftig persönliche Beratungsgespräche möglich.

Mehr Informationen unter www.patientenberatung.de

E-Health-Gesetz

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte. Sie sollen die Gesundheitsversorgung verbessern, etwa durch einen Medikationsplan, Notfalldaten und telemedizinische Angebote und stärken die Selbstbestimmung der Patienten.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:
Ab Oktober 2016 haben Versicherte, denen regelmäßig drei oder mehr Medikamente gleichzeitig verordnet werden, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Der Arzt muss den Versicherten über seinen Anspruch informieren. Apotheker aktualisieren den Medikationsplan bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten. Weitere Anwendungen, wie die Speicherung von Notfalldaten und die elektronische Speicherung des Medikationsplans, folgen später.

Start der Terminservicestellen

Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) helfen bei der Suche nach einem Facharzttermin. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf 4 Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht für die Versicherten dabei jedoch nicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bis zum 23. Januar 2016 Zeit für die Einrichtung der Terminservicestellen.

Zweites Pflegestärkungsgesetz 

Das Gesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen wie Demenz betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge bis zum 01.01.2017. Bereits 2016 tritt in Kraft, dass pflegende Angehörige einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung erhalten.

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Das Gesetz fördert den flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung und stärkt sie überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen: im häuslichen Umfeld, im Hospiz, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Zugleich werden Information und Beratung verbessert, damit die Hilfsangebote besser bekannt werden.

Krankenhausstrukturgesetz

Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung sichert eine gute erreichbare Versorgung vor Ort, bessere Arbeitsbedingungen für das Krankenhauspersonal sowie eine hohe Qualität durch Spezialisierung, beispielsweise in den Universitätskliniken.

Weitere Informationen zu den einzelnen Regelungen und Gesetzen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Autor*innen

30.12.2015 | Sandra Göbel/BMG