Fettgehalt von Eissorten

Was steckt im Eis?

Umso heißer die Temperaturen, desto größer die Lust auf ein kühles Eis. Doch Eis ist nicht gleich Eis. Was Sorte und Kennzeichnung über die Inhaltsstoffe verraten.

Verbraucher haben eine große Auswahl: Sorbet, Sahneeis oder Eiscreme? Eine Kugel an der Eisdiele oder ein Fertigeis aus der Tiefkühltruhe? Vor dem Entscheiden hilft es oft, einen Blick auf die Zutaten zu werfen.

Fettgehalt von Eis am Namen ablesbar

Je nach verwendeter Fettquelle müssen Eissorten unterschiedlich bezeichnet werden. Speiseeis wird ausschließlich unter Verwendung von Milchfett hergestellt. Man unterscheidet folgende Kategorien:

  • Cremeeis: mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb
  • Rahm- oder Sahneeis: 18 Prozent Milchfett aus der verwendeten Sahne
  • Milcheis: mindestens 70 Prozent Milch
  • Eiscreme: mindestens 10 Prozent Milchfett
  • Fruchteiscreme: mindestens 8 Prozent Milchfett


Wird Pflanzenfett verwendet, darf das Produkt nur als „Eis“ bezeichnet werden. Bei Sorbet werden keine Milch oder Milchanteile verwendet. Dieses Eis ist daher auch für Veganer oder Menschen mit einer Laktoseintoleranz geeignet. Für Kalorienbewusste eignen sich besonders die Fruchteissorten, da sie vergleichsweise wenig Fett enthalten.

Farbstoffe im Eis: Für Kinder nicht immer geeignet

Manche Eissorten enthalten Farbstoffe. Es dürfen in der Europäischen Union nur Farbstoffe verwendet werden, die gesundheitlich unbedenklich und zugelassen sind. Die Azofarbstoffe E 102 Tartrazin, E 122 Azorubin (Carmiosin) und E 129 Allularot AC müssen mit folgender Angabe versehen sein: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Sie sollten von Kindern nicht verzehrt werden.

Kennzeichnung von Allergenen im Eis

Seit Dezember 2014 gibt es eine neue Kennzeichnungspflicht für Allergene, also allergieauslösende Stoffe. Die Eisverkäufer müssen die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis aufführen und deutlich hervorheben, zum Beispiel durch Fettdruck. Auch bei unverpackter Ware muss über diese Stoffe oder Erzeugnisse informiert werden, etwa durch einen Aushang. So wird sichergestellt, dass Menschen mit einer Allergie ihre Lust auf ein kühles Eis bedenkenlos stillen können.

Autor*innen

Sandra Göbel/Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | zuletzt geändert am um 16:10 Uhr