Versandhandelverbot als Lösung?

EuGH-Urteil bedroht Apothekendichte

Ende Oktober 2016 hatte der EuGH geurteilt, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen Europäisches Recht verstößt. Die Apotheker sehen die bundesweite Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken in Gefahr.

Die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf dem Urteil zufolge nicht für ausländische Versandapotheken gelten. „Die deutsche Politik ist jetzt dringend gefordert: Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können“, fordert Friedemann Schmidt, Präsident des Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig. Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren. Die Apothekendichte liegt in Deutschland schon heute unter dem europäischen Durchschnitt.“ Die Apothekendichte in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) weist einen Durchschnitt von 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner auf. In Deutschland stehen statistisch gesehen nur 25 Apotheken pro 100.000 Einwohner zur Verfügung.

Mehrheit der EU-Länder verbietet Versandhandel

Nachdem EuGH-Urteil beschäftigt die Apotheker vor allem eine Frage: Wie wird der Gesetzesgeber auf das Urteil reagieren? In nur sieben der 28 EU-Länder ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Neben Deutschland zählen dazu beispielweise Dänemark, Schweden und Großbritannien. Drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten verbieten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene festzulegen. im Jahr 2003 hatte der EuGH geurteilt, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, jedoch nicht mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben müsse. Diese Möglichkeit wurde durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt. Apotheker der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordern die Politiker dazu auf, die künftige Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken mit ausreichender Apothekendichte sicherzustellen.

Autor*innen

Julia Schmidt/ABDA | zuletzt geändert am um 08:39 Uhr