Einzelnes Stolpern meist harmlos

Herzrhythmusstörung beim Fötus

Es stolpert, schlägt zu langsam oder zu schnell. Bei zwei von hundert Ungeborenen pumpt das Herz unregelmäßig. Meist sind die Störungen harmlos. Eine Ultraschalluntersuchung gibt besorgten Eltern Gewissheit, ob die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.

Meist harmlos – aber eben nicht immer

Im Laufe der Schwangerschaft haben fast zwei Prozent der Feten zusätzliche Herzschläge. Meist sind diese nicht gesundheitsgefährdend und der Herzschlag nimmt nach kurzer Zeit den normalen Takt wieder auf. „Bei über 90 Prozent der Herzrhythmusstörungen handelt es sich um zusätzliche Herzschläge, die vom Fetus problemlos toleriert werden“, erklärt Prof. Dr. med. Christoph Berg, stellvertretender Leiter der Sektion Fetale Echokardiografie bei der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM).

Doch die Sorgen der Eltern bleiben häufig bestehen. Nicht ganz ohne Grund. Denn nicht alle Herzrhythmusstörungen sind harmlos. Kreisende Erregungen zwischen Vorhöfen und Kammern können die Herzfrequenz stark erhöhen, sodass sie für das Ungeborene gefährlich werden. Auch eine „Bradykardie“, also ein zu langsamer Herzschlag ist manchmal lebensbedrohlich. Im schlimmsten Fall droht der Kreislauf des Kindes völlig zusammenzubrechen.

Ultraschall bringt Sicherheit

Ärzte sollten Auffälligkeiten am Herzschlag von Feten stets abklären. Schlägt das Herz eines Erwachsenen unregelmäßig oder im falschen Tempo, fertigen Ärzte oft ein Elektrokardiogramm (EKG) an. Auf die Haut geklebte Elektroden zeichnen dabei die Herzstromkurve auf. Doch ein EGK beim Fötus? Das ist nicht durchführbar. Abhilfe schafft der Ultraschall. Eine Ultraschalluntersuchung ermöglicht es den Medizinern, die Entwicklung der kleinen Herzen zu verfolgen und, falls nötig, schon vor der Geburt eine Behandlung einzuleiten. Ob eine medikamentöse Therapie notwendig ist, entscheiden die Ärzte im Einzelfall. „Ziel ist es stets, das Überleben des Kindes bis zur Geburt zu sichern“, erklärt Mitautorin Prof. Dr. med. Annegret Geipel, Vorstandsmitglied der DEGUM.

Autor*innen

Sandra Göbel/DEGUM | zuletzt geändert am um 20:37 Uhr