Neuen Antrag auf Befreiung stellen

Zuzahlungsbefreiung für 2016

Zuzahlungsbefreiungen gelten jeweils nur ein Jahr. Berechtigte können schon jetzt ihre Befreiung für das kommende Jahr beantragen. Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung? Und wie lässt sich die Belastungsgrenze schon im Vorfeld abschätzen?

Im Jahr 2015 hatten etwa sieben Millionen Patienten in Deutschland eine Zuzahlungsbefreiung. Die meisten von ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, wenn ihre Gesundheitskosten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent.

Zum Nachweis Quittung ausstellen lassen

Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen – einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt. Mit dieser Quittung kann der Patient dann nachweisen, dass er die zwei Prozent erreicht hat.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen zu Fahrtkosten, Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten.

Zuzahlung zu Arzneimitteln abhängig vom Arzneimittelpreis

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Bei chronischer Erkrankung bereits im Vorfeld befreien lassen

Wer Anspruch auf eine  Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Mit einem Zuzahlungsrechner lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen und regelmäßigen Zuzahlungen, zum Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel, kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

Autor*innen

Sandra Göbel/Deutscher Apothekerverband | zuletzt geändert am um 14:57 Uhr