Medizinlexikon
Antidot
Gegenmittel. Dabei handelt es sich meistens um Arzneimittel, welche die Wirkung einer anderen Substanz (Arzneimittel oder Gift) ganz oder teilweise aufheben können. Entweder konkurriert das Antidot dabei am Wirkungsort mit dieser anderen Substanz, oder es bindet sie, wie im Falle der Chelatbildner. Oft werden auch Gegengifte (Antitoxine) als Antidote bezeichnet.