Medizinlexikon

Bettruhe

Einhaltung einer liegenden Position auch außerhalb der Schlafenszeit. Ärzte verordnen Patienten oft einige Tage Bettruhe zur Schonung und zur Regeneration des Körpers, z.B. während akuter Erkrankungen oder nach Operationen. Bei strenger Bettruhe darf der Patient gar nicht aufstehen, bei eingeschränkter Bettruhe kann er sich gelegentlich hinsetzen oder unter Aufsicht auch kurz aufstehen. Im Gegensatz zu früher hält der Arzt die Bettruhe heute so kurz wie möglich, da langes Liegen selbst gesundheitliche Probleme verursacht, z.B. schwächt lange Bettruhe Kreislauf und Muskeln und erhöht die Gefahr einer Thrombose. Die Risiken lassen sich durch eine frühzeitig begonnene Bewegungstherapie (Mobilisation) jedoch mindern.