Medizinlexikon
genetischer Fingerabdruck
Spuren, die ein Täter in Form von Haaren, Hautschüppchen oder Körperflüssigkeiten am Tatort hinterlässt. Diese Hinterlassenschaften enthalten Körperzellen aus denen der Forensiker Erbinformation in Form von Nukleinsäure isoliert. Bestimmte Abschnitte dieser Nukleinsäure sind von Mensch zu Mensch verschieden. Sie enthalten eine charakteristische, sich stets wiederholende Abfolge von Nukleinsäurebausteinen und werden daher repetitive Sequenzen genannt. Anhand dieser repetitiven Sequenzen lässt sich der Täter eindeutig überführen.