Medizinlexikon

Lebendspende

Chirurgischer Eingriff, bei dem der Arzt einem lebenden Patienten ein Organ entnimmt, um es anschließend einer Person mit nicht mehr funktionsfähigem Organ einzupflanzen. Zu Lebzeiten kann ein Mensch eine Niere, Knochenmark oder Lebergewebe spenden. In Deutschland sind Lebendspenden nur unter leiblichen Verwandten möglich. Der Gesetzgeber verlangt hierzu eine schriftliche Einwilligungserklärung.