Medizinlexikon

Rechtsmedizin (Gerichtsmedizin)

Fachgebiet der Medizin, das sich mit allen Fragestellungen beschäftigt, die im Grenzbereich von Medizin und Recht auftauchen. Die wichtigste und zugleich bekannteste Aufgabe der Rechtsmedizin ist die Leichenschau bei unnatürlichen Todesfällen, inklusive der sich daran anschließenden Untersuchungen, beispielsweise auf Verletzungen, Vergiftungen oder genetische Spuren. Die Rechtsmedizin befasst sich aber auch mit der medizinischen Begutachtung "lebendiger" Patienten (z.B. Glaubwürdigkeitsgutachten, Verkehrstüchtigkeitsbeurteilung, Vaterschaftsgutachten, Behandlungsfehlergutachten) und mit der Versicherungsmedizin (Verletzungsgutachten).