Medizinlexikon

Rentenversicherung

Form der Sozialversicherung, die eine finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit schafft und bei Überschreiten einer festgelegten Altersgrenze für den Lebensunterhalt aufkommt. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, errechnet sich aber für alle Versicherten nach dem gleichen Prozentsatz. Versicherungspflichtig sind alle nicht selbstständig beschäftigten, erwerbsfähigen Bürger. Selbstständige können sich freiwillig versichern oder sind Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken.