Medizinlexikon

Schmerzensgeld

Schadensersatz in Form einer Geldzahlung, auf den nach einem (vorübergehenden) Verlust von Freiheit oder Gesundheit Anspruch besteht. Dabei geht es vor allem um die Einbußen an Lebensqualität. In Präzedenzfällen wird die Höhe des Schmerzengeldes im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ermittelt und dann in Listen festgehalten. Schmerzensgeldansprüche sind vererbbar, verpfändbar und übertragbar.