Medizinlexikon

Schulter-Arm-Lähmung (obere Armplexuslähmung)

Bewegungsunfähigkeit des Armes aufgrund einer Schädigung des Nervengeflechts (Plexus brachialis), das den Arm mit dem Zentralnervensystem verbindet. Bei der oberen Schulter-Arm-Lähmung (Duchenne-Erb-Lähmung) kann der Oberarm nicht angehoben und nach außen gedreht werden. Darüber hinaus treten Empfindungsstörungen an der Außenseite des Oberarms und der dem Daumen zugewandten Seite des Unterarms auf. Die untere Schulter-Arm-Lähmung (Klumpke-Lähmung) zeigt sich typischerweise durch eine Verkrümmung der Finger zur Krallenhand, was mit Empfindungsstörungen an Unterarm und Hand einhergeht. Schulter-Arm-Lähmungen treten als Folge von Verletzungen bei Unfällen, bei Geburtsverletzungen, im Rahmen von degenerativen Veränderungen der Knochen oder bei Tumorerkrankungen auf.