Medizinlexikon
Stammzellen
Tierische oder menschliche Körperzellen, die sich beliebig oft teilen und in verschiedene Zelltypen verwandeln können. Je nach Entwicklungsstadium werden embryonale Stammzellen, adulte Stammzellen und Stammzellen im Nabelschnurblut unterschieden.
Embryonale Stammzellen verwandeln sich unter dem Einfluss verschiedener Wachstumsfaktoren in alle 300 Zelltypen des menschlichen Körpers und sind damit omnipotent. Sie werden aus befruchteten Eizellen gewonnen, die bereits einige Zellteilungsstadien durchlaufen haben (Blastozysten). § 2 des Embryonenschutzgesetzes verbietet die Entnahme von Stammzellen aus Embryonen, da sie nicht im Interesse des Embryos selbst liegt. Das Stammzellengesetz (StZG) untersagt zusätzlich die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzellen.
Adulte Stammzellen sind die Vorläuferzellen für Blutzellen, die aus dem vollständig entwickelten Organismus gewonnen werden können. Ihre Aufgabe im menschlichen Körper ist es, abgestorbene oder schadhafte Körperzellen zu ersetzen. Dabei wird zwischen pluripotenten und unipotenten adulten Stammzellen unterschieden. So können sich pluripotente Stammzellen zu unterschiedlichen Zelltypen weiterentwickeln, während aus den unipotenten Stammzellen nur ein einziger Zelltyp hervorgeht.