Medizinlexikon
Synkope
Vorübergehende, kurze Bewusstlosigkeit durch eine Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff und/oder Glukose. Je nach Ursache unterscheidet man unterschiedliche Formen: Die vasovagale Synkope entsteht durch Schreck, Angst und Hysterie und entspricht wohl am ehesten der landläufigen Vorstellung von Bewusstlosigkeit. Der Betroffene fällt in Ohnmacht, weil sein autonomes Nervensystem durch plötzlichen Blutdruckabfall die Gehirndurchblutung unterbricht. Eine orthostatische Synkope erleiden Menschen mit niedrigem Blutdruck, wenn nach längerem Stehen das Blut in den Beinen versackt. Erste Anzeichen sind Übelkeit, Schwäche, Frieren, Sehstörungen und Schwindel. Auch Urinieren (Miktionssynkope), Lachen (Lachsynkope), Husten (Hustensynkope) oder das Betätigen der Bauchpresse können Synkopen auslösen. In diesen Fällen reagiert jener Teil des Nervensystems übertrieben stark, der die Verdauungs- und Ausscheidungstätigkeit aktiviert und Herz- und Atmungsaktivität herabsetzt (Parasympathikus).
Während die oben geschilderten Synkopen abgesehen von der Verletzungsgefahr relativ ungefährlich sind, weisen die kardiale, die zerebrovakuläre und die neurologische Synkope auf schwere Erkrankungen hin. So werden kardiale Synkopen durch Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, Herzinfarkt und Herzfehler ausgelöst. Zerebrovaskuläre Synkopen nennen sich auch transitorische ischämische Attacken (TIA) und gelten als Vorboten eines Schlaganfalls. Auch Unterzuckerung und andere Stoffwechselentgleisungen können eine Synkope auslösen.
Verliert ein Mensch aus welchen Gründen auch immer das Bewusstsein, sollte er so gelagert werden, dass das Blut wieder in sein Gehirn zurückströmt. Am besten liegt der Bewusstlose mit hochgelagerten Beinen auf dem Boden. Erwacht er nicht rasch von selbst, so muss ein Notarzt gerufen werden. Eine Synkope sollte auf jeden Fall mit dem Arzt besprochen werden, da bereits kurze Ohnmachtsanfälle Anzeichen einer schweren Erkrankung sein können.