Per Einladung zum Stuhltest

Reform in der Darmkrebsvorsorge

Der gemeinsame Bundesausschuss beschloss aktuell eine Reform zur Früherkennung von Darmkrebs. Zentrale Neuerungen sind die systematische und regelmäßige Einladung zum Stuhltest und ein Anspruch für Männer bereits ab einem Alter von 50 Jahren.

Altersgrenze für Männer um 5 Jahre gesenkt

Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich zum 01.10.2018 in Kraft und wird ab 01.07.2019 wirksam. Männer und Frauen haben zukünftig im Alter zwischen 50 und 54 Jahren einmal jährlich Anspruch auf einen Test, der verstecktes Blut im Stuhl nachweist, den sogenannten iFOB-Test. Ein auffälliges Testergebnis klärt der Arzt mit Hilfe einer Darmspiegelung (Koloskopie) ab.

Bei Männern ab 50 Jahren übernimmt die Krankenkasse zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens 10 Jahren. Für Frauen liegt die Altersgrenze bei 55 Jahren. Sofern noch keine Koloskopie zur Früherkennung stattgefunden hat, haben Frauen und Männer ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFOB-Test.

Nicht aufgenommen in die neue Richtlinie wurde die Beachtung des familiären Risikos für Darmkrebs, wie von den Patientenvertretern im Bundesausschuss gefordert. Ihre Forderung nach einer Alterssenkung bei der Koloskopie für Männer auf 45 Jahre und für Frauen auf 50 Jahre wurde ebenfalls abgelehnt.

Systematische Einladung zur Früherkennung

Laut dem Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses Josef Hecken nutzen momentan nur 12 bis 15 Prozent der berechtigten Personen die Möglichkeit zur Darmkrebsfrüherkennung. In der Richtlinie ist deshalb ein systematisch organisiertes Einladungsverfahren verankert: Jeder Anspruchsberechtigte wird regelmäßig zur Stuhluntersuchung eingeladen. Hecken rechnet dadurch mit einem deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme und stützt sich auf Erfahrungen aus einem Modellprojekt, bei dem im Saarland fast jeder dritte Berechtigte die Vorsorge nutzte.

Quelle: Ärztezeitung

Weitere Informationen zum Thema Darmkrebs und zu neuen Testverfahren erhalten Sie auf den Seiten der Felix Burda Stiftung.

Autor*innen

02.08.2018 | Miriam Knauer