Verfallsdatum beachten

Haltbarkeit von Medikamenten

Wer Medikamente in der Hausapotheke aufbewahrt, sollte ab und an einen Blick auf das aufgedruckte Datum werfen. Denn anders als bei Lebensmitteln handelt es sich hierbei nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum. Und das heißt: Nach Ablauf sollten Sie die entsprechende Arznei nicht mehr verwenden.

Der äußere Schein kann trügen

Ob Tabletten, Salben, Zäpfchen oder Tropfen – oft wandern angebrochene Medikamenten-Packungen nach Gebrauch in die Hausapotheke und geraten damit zunächst einmal in Vergessenheit. Erst bei der nächsten Erkältung oder einer anderen Erkrankung greift man wieder zu den entsprechenden Arzneien und stellt dann manchmal fest: Das Datum ist bereits abgelaufen. "Wer diese Medikamente trotzdem verwendet, spielt mit seiner Gesundheit", warnt Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer GEK.

Im besten Fall haben sie einfach ihre Wirkung verloren, im schlimmsten Fall bewirken sie sogar das Gegenteil. So könnten etwa Salben, deren Verfallsdatum überschritten ist, zu Hautreizungen führen. "Das Trügerische dabei ist, dass selbst angebrochene Arzneien optisch häufig noch einen einwandfreien Eindruck machen. Doch das Zersetzen eines Wirkstoffs ist ein innerer Prozess, der von außen in der Regel gar nicht zu sehen ist", weiß Marschall.

Sonderregeln bei Tropfen und Säften

Auch Verbandsmaterialien haben ein Verfallsdatum. So können beispielsweise Pflaster ihre Klebefähigkeit verlieren und Druckverbände unsteril werden. Besondere Vorsicht ist zudem bei Medikamenten geboten, die nach Anbruch nur eine bestimmte Zeit haltbar sind. Das ist oft bei Tropfen oder Säften der Fall. Hier empfiehlt die Medizinerin, unbedingt das Datum der ersten Anwendung zu vermerken, am besten direkt auf der Flasche. Wie lange solche Arzneien nach Anbruch noch verwendet werden können, steht sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Beipackzettel. Wer unsicher ist, sollte besser in einer Apotheke nachfragen.

Zur Apotheke bringen

Apropos Apotheke: Diese ist übrigens auch die beste Anlaufstelle, wenn es um die Entsorgung abgelaufener Medikamente geht. Rechtlich ist es in Ordnung, sie in den Hausmüll zu werfen. Aber Apotheker behandeln sie jedoch als Sondermüll und entsorgen sie entsprechend.

Autor*innen

25.01.2012 | Julia Heiserholt (Barmer GEK)