Zurück in das Arbeitsleben

Stufenweise Wiedereingliederung

Wer aufgrund einer schweren Erkrankung länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat Probleme zurück in das Arbeitsleben zu finden. Viele Krankenkassen bieten jedoch eine stufenweise Wiedereingliederung an, die den Einstieg erleichtert. Darauf weist die Techniker Krankenkasse hin.

Fließender Übergang

Die häufigsten Diagnosen aufgrund derer Arbeitnehmer eine längere Auszeit nehmen sind Herzinfarkt, Krebs, Rückenprobleme oder eine Depression. Nach einer langen Arbeitspause fällt es ihnen dann oft schwer, die verlorene Zeit wieder aufzuholen. Mit dem Wiedereingliederungsprogramm der Krankenkasse, kann dies stufenweise geschehen. „Der Patient kann ausprobieren, was er leisten kann, ohne den Druck zu haben, sofort wieder voll einsatzfähig sein zu müssen. Der Übergang von krank zu gesund ist fließend. Deshalb würden wir uns wünschen, dass mehr Langzeitpatienten diese Chance nutzen würden, um die eigene Belastungsfähigkeit zu testen“, erklärt Inken Holldorf von der Techniker Krankenkasse.

Niedriges Arbeitspensum

Die Wiedereingliederung sieht vor, dass der behandelnde Arzt mit Absprache des Patienten einen Plan erstellt, wie viel er in welchem Zeitraum arbeitet. Der Arbeitgeber und die Krankenkasse erhalten diesen Plan und passen ihn, wenn nötig, an. „Zunächst arbeitet der Mitarbeiter nur wenige Stunden täglich. In den folgenden vier bis acht Wochen wird das Pensum bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert“, sagt Holldorf. Während dieser Wiedereingliederungszeit gilt der Patient als arbeitsunfähig und bekommt deswegen in der Regel weiter Krankengeld. Allerdings kann sich der Arbeitgeber freiwillig dazu bereit erklären einen Lohn zu zahlen. Ist dies so oder erzielen Selbstständige Einkünfte, kürzt sich das Krankengeld entsprechend.

Übergangsgeld statt Krankengeld

Auch Patienten, die eine ambulante oder stationäre Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung gemacht haben, können mit der stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zurückkehren. Statt Krankengeld erhält der Patient ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung, bis er wieder seinen vollen Lohn erhält.

Autor*innen

10.08.2012 | Isabelle Hübler