Keine Selbstbedienung bei Medikamenten

Rezeptfreie Mittel nur mit Beratung

Auch in Zukunft bleibt die Selbstbedienung bei rezeptfreien Medikamenten verboten. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren.

Kontrollierter Medikamentenverkauf

Nach der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes liegt das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Medikamente im Gemeinwohl begründet. Es diene dazu, eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe zu verhindern und sicherzustellen, dass der Kunde sachgerecht informiert und beraten würde.

So verringert sich das Risiko, dass ein ungeeignetes Medikament eingenommen oder ein Präparat falsch angewendet wird. Auch beim Versandhandel unterliegt die Abgabe der Arzneimittel der Kontrolle durch einen Apotheker. Zudem gibt es besondere Regelungen zur Beratung durch pharmazeutisches Personal.

Beratung schützt

„Das Urteil bestätigt: Auch bei rezeptfreien Medikamente ist die Beratung des Apothekers unverzichtbar“, sagte Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. „Die Entscheidung ist daher eine wichtige Klarstellung im Sinne des Patientenschutzes und der Arzneimittelsicherheit.“

Autor*innen

09.11.2012 | Julia Heiserholt, ABDA