Belastung für Neugeborene

Kaiserschnitt auf Wunsch

Neugeborene, die durch einen Kaiserschnitt auf Wunsch geboren werden, haben häufiger Schwierigkeiten mit den ersten Atemzügen als Kinder, die auf natürlichem Weg oder durch Notkaiserschnitt auf die Welt kommen. Außerdem treten bei Wunschkaiserschnitten vermehrt länger anhaltende Atemprobleme auf. Darauf verweisen die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP).

Geburt beeinflusst Atmung des Neugeborenen

Der Grund für die Atemprobleme bei einem Wunschkaiserschnitt ist wahrscheinlich auf den fehlenden Ausstoß von Stresshormonen, den Katecholamin-Stoß zurückzuführen, erklärt Prof. Dieter Köhler vom wissenschaftlichen Beirat der DGP. Bei einer normalen, vaginalen Geburt oder einem Notkaiserschnitt schüttet der Körper der Mutter aufgrund der Wehen und Schmerzen Stresshormone aus, so genannte Katecholamine. Diese Stoffe sind förderlich und notwendig für die Entfaltung der Lungen des Neugeborenen. Zum einen sorgen sie dafür, dass weniger Flüssigkeit in die Lungen des Kindes gelangt, zum anderen regen sie die Bildung von Surfacant an. Dabei handelt es sich um ein Gemisch aus Eiweißen und Fetten, das die Lungenbläschen weitet und so dem Kind die Atmung erleichtert.

Kaiserschnitt nicht stressfreier für das Baby

Die Zahl der Kaiserschnitte, die ohne medizinischen Grund auf Wunsch der Eltern ausgeführt werden, steigt in Deutschland an. Die Beweggründe dafür sind vielfältig, manche glauben, dass die Geburt durch einen Kaiserschnitt stressfreier für das Kind sei. „Dem ist allerdings nicht so – vielmehr müssen die Kinder nach einem Wunschkaiserschnitt sehr viel stärker um ihren Atem ringen als nach einer vaginalen Geburt“, so Prof. Dieter Köhler. Nach einem Kaiserschnitt treten Komplikationen, die eine Sauerstofftherapie oder Beatmung erfordern circa fünfmal häufiger auf als bei natürlichen Geburten. Prof. Köhler weist daher darauf hin, dass man einen Wunschkaiserschnitt keinesfalls als komplikationslosere oder schonendere Methode ansehen darf. Der Gesundheit des Kindes zuliebe sollte ein Kaiserschnitt nur erfolgen, wenn er medizinisch notwendig ist.

Autor*innen

29.01.2013 | Katrin Stegherr