Alle Schwangeren haben Anspruch

Baby-Ultraschall ab Juli erweitert

Ab dem 1. Juli haben alle Schwangeren zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine „erweiterte“ Basis-Ultraschalluntersuchung. Dabei untersuchen Frauenärzte den Körper des Ungeborenen mittels Ultraschall umfassender als bisher auf Fehlbildungen. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) begrüßt die Neuerung, sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf.

Kopf und Herz genauer im Blick

Alle Frauen in Deutschland können während Ihrer Schwangerschaft drei Basis-Ultraschalluntersuchungen wahrnehmen. Das Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel soll zukünftig umfangreicher ausfallen als bisher. Bislang untersuchten Frauenärzte die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Ungeborenen sowie die Position der Plazenta in der Gebärmutter. Die Erweiterung sieht eine konkretere Untersuchung fetaler Strukturen vor. Dabei beurteil der Arzt, ob Kopf und Hirnkammern des Feten normal geformt sind und das Kleinhirn sichtbar ist. Anhand der Ultraschallbilder begutachtet der Mediziner zukünftig auch die Entwicklung von Hals und Rücken. Er prüft, ob das Herz des Ungeborenen die richtige Größe hat, rhythmisch schlägt und die vier Kammern ausgebildet sind. Außerdem untersucht der Gynäkologe, ob Magen und Harnblase sichtbar sind und die vordere Bauchwand geschlossen ist. 

Für Feindiagnostik zum Experten

„Sicherlich führt die neue Untersuchung zu einer Steigerung der Qualität des Ultraschallscreenings“ sagt Dr. Annegret Geipel, Vorstandsmitglied der DEGUM. „Doch wir erreichen damit bei Weitem nicht die Anforderungen, die in anderen europäischen Ländern für eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gelten. Eine weiterführende Organdiagnostik – auch ‚Feindiagnostik‘ genannt – ist nach den Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland nur vorgesehen, wenn beim Basisultraschall Auffälliges entdeckt wird oder besondere Risiken vorliegen. Im Unterschied zum erweiterten Basisultraschall werden bei der weiterführenden Organdiagnostik zusätzlich das fetale Gesicht, die Extremitäten und die Hauptschlagadern am Herzen untersucht. „Da das Spektrum der angeborenen Fehlbildungen groß ist und die Häufigkeit bestimmter Anomalien mit 1 zu 1.000 bis 1 zu 100.000 gering ist, sind die meisten Frauenärzte mit den verschiedenen fetalen Erkrankungen kaum vertraut und können sie folglich schwer identifizieren“, erläutert Professor Geipel. In der Regel überweist der Gynäkologe die Schwangere dazu an einen Ultraschall-Spezialisten.

Autor*innen

28.06.2013 | Sandra Göbel/DEGUM