Viele chronisch kranke Menschen kennen das: Statt des bekannten Medikaments erhalten sie beim Einlösen ihres Rezepts ein völlig fremdes Mittel, weil es für die Krankenkasse billiger ist. Eine Austauschverbotsliste soll das Wechselspiel zukünftig einschränken.
Ersparnis nicht über Sicherheit stellen
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier – das gilt auch bei der Arzneimitteleinnahme. Vor allem ältere Menschen sind an Verpackung, Farbe und Form ihrer Tabletten gewöhnt. Ist die Pille dann gelb statt weiß, geraten viele Patienten durcheinander. Das gefährdet die Therapiesicherheit und Einnahmetreue. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), fordert deshalb: „Nicht alle Arzneimittel dürfen aus bloßen Kostengründen gegen wirkstoffgleiche Medikamente ausgetauscht werden. Die Arzneimitteltherapiesicherheit muss für die Patienten im Vordergrund stehen.“
Momentan erhalten viele Patienten jeweils das für ihre Kasse günstigste Mittel. Welches das gerade ist, hängt von den bestehenden Rabattverträgen der Krankenkassen ab. Ändern sich die Verträge, gehen in der Apotheke andere Mittel über den Tresen. Apotheker sind dazu verpflichtet, die Rabattarzneimittel auszugeben.
Austauschverbotsliste in Arbeit
Am 21. Februar beschloss der Bundestag das 14. SGB-V-Änderungsgesetz. Es sieht unter anderem vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) künftig eine Austauschverbotsliste für Medikamente erstellt. Die von der Liste erfassten Arzneimittel dürfen nicht mehr zugunsten anderer Arzneimittel, wie preiswerterer Rabattarzneimittel, ausgetauscht werden. Die Wirkstoffe Ciclosporin (Immunsuppressivum) und Phenytoin (Antiepileptikum) bilden ab 1. April 2014 die ersten beiden Positionen auf der Liste. Mit Hilfe von Gutachten und anhand von gemeinsam festgelegten Kriterien will die Schiedsstelle die Aufnahme weiterer Wirkstoffe prüfen.
Bereits im Frühjahr 2013 legte der Deutsche Apothekerverband (DAV) den Krankenkassen eine Liste mit 20 Wirkstoffen vor, deren Austausch aus Apothekersicht unterbleiben sollte. „Die Apotheker haben das Wissen und die praktischen Erfahrungen im Umgang mit Arzneimitteln“, argumentiert Becker. „Die chronisch kranken Patienten haben ein Recht darauf, von unserer Fachkompetenz zu profitieren. Wir kämpfen deshalb dafür, dass die Apotheker bei der Erstellung der Austauschverbotsliste mitentscheiden können.“ Der Gesetzgeber müsse nun ein angemessenes Procedere dafür vorschlagen, bekräftigt Becker abschließend.