Intelligenzminderung (geistige Behinderung, geistige Entwicklungsverzögerung, geistige Retardierung, Oligophrenie)

Eingeschränkte geistige Leistungsfähigkeit vor deren vollständiger Entwicklung. Den Betroffenen fällt es schwer, abstrakt und eigenständig zu denken, Zusammenhänge zu begreifen und Probleme zu lösen. Die Debilität ist die leichteste Form der Intelligenzminderung. Mit einem Intelligenzquotienten von 50 bis 69 besuchen die Patienten zunächst die Sonderschule finden aber später häufig über einen Hauptschulabschluss Zugang zum Erwerbsleben. Auch Ehe und Kindererziehung stellen bei der richtigen Beratung und Betreuung keine Schwierigkeit dar. Personen mit Imbezilität, einer mittelgradigen Intelligenzminderung, haben einen IQ von 35 bis 49. Sie denken realitätsbezogen und verfügen über ein gutes Gedächtnis. Zum Lesen und Schreiben fehlt ihnen jedoch das nötige Abstraktionsvermögen. Sie besuchen daher Schulen für geistig Behinderte und sind auch später noch auf eine Betreuungsperson angewiesen. Bei einem IQ von 20 bis 34 diagnostiziert der Arzt eine schwere Intelligenzminderung. In diesem Fall ist meist keine sprachliche Verständigung mehr möglich. Die schwerste Intelligenzminderung mit einem IQ von unter 20 nannte sich früher diskriminierend Idiotie. Neben dem Sprachvermögen sind auch die Bewegungsfreiheit und die Fähigkeit Harn und Stuhlgang bei sich zu behalten, stark eingeschränkt.

Stoffwechselstörungen und Erbgutveränderungen wie das Down-Syndrom führen zu einer angeborenen Intelligenzminderung, ebenso Alkoholkonsum und Infektionen während der Schwangerschaft. Betroffen sind auch Kinder, die sich während ihrer Geburt Gehirnverletzungen zugezogen oder innerhalb ihrer ersten drei Lebensjahre schwere Krankheiten erlitten haben. Bei frühzeitiger Förderung und Schulung verbessern sich die Perspektiven der betroffenen Kinder deutlich.

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