Gesetzlicher Anspruch auf Screening

Hautkrebsvorsorge: Akzeptanz steigt

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf das Hautkrebs-Screening als kostenlose Kassenleistung. Doch viele Menschen wissen das nicht, wie eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert Aufklärung.

Um die eigene Haut besorgt

Die von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft in Auftrag gegebene Umfrage sollte klären, wie das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hautkrebsfrüherkennung in der Öffentlichkeit ankommt. Rund 1.000 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren nahmen an der Umfrage im Frühjahr 2013 teil.

Die ausgewerteten Daten zeigen: Das Interesse an der Hautkrebsfrüherkennung steigt. So zeigten sich 51 Prozent der Befragten bezüglich Hautkrebs persönlich besorgt, über 90 Prozent hielten Vorsorgeuntersuchungen für wichtig. Die breite Mehrzahl der Befragten bevorzugte ein Screening nach Facharztstandard: 79 Prozent gaben an, sie würden eine solche Untersuchung bei einer Hautärztin oder einem Hautarzt durchführen lassen. 97 Prozent der Befragten zeigte eine positive Haltung zum Hautkrebs-Screening, aber nur etwa ein Drittel nahm bisher eines in Anspruch.

Gesetzlichen Anspruch wahrnehmen

Dr. Ralph Kiedrowski vom Vorstand des BVDD betont: „Nur rund 50 Prozent der Anspruchsberechtigten wissen, dass sie ab dem 35. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf das Hautkrebs-Screening als kostenlose Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das sind gerade einmal sechs Prozent mehr als bei der gleichen Umfrage im Jahr 2011. Angesichts anhaltend hoher Hautkrebsraten muss hier deutlich mehr Aufklärung und von möglichst vielen Stellen erfolgen." Kiedrowski fordert Krankenkassen dazu auf, das Hautkrebs-Screening bei den Versicherten verstärkt bekannt zu machen.

Autor*innen

Julia Heiserholt, BVDD | zuletzt geändert am um 12:27 Uhr


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