Medizinlexikon
Aut-idem-Regelung
Regelung, wonach der Arzt beim Ausstellen eines Rezepts nur noch den Wirkstoff und die gewünschte Dosierung angibt und der Apotheker das für den jeweiligen Patienten geeignete Medikament auswählt. Diese Auswahl richtet sich zumeist nach den von der entsprechenden Gesetzlichen Krankenversicherung mit der Pharmaindustrie ausgehandelten Rabattverträgen.