Medizinlexikon
Impfpflicht (Impfzwang)
Gesetzlich verankerte Verpflichtung, sich gegen bestimmte Infektionskrankheiten impfen zu lassen. Die Impfpflicht verhindert Epidemien und dient daher dem Allgemeinwohl. Entsprechend kann sich niemand der Impfpflicht entziehen, indem er sich auf das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit bezieht. Nur wer sich aus speziellen gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen darf und dies auch mit einem Gesundheitszeugnis belegen kann, ist von der Impfpflicht befreit. In Deutschland existiert bisher keine Impfpflicht. Die Deutschen betrifft die Impfpflicht erst, wenn sie ins Ausland reisen möchten. So ist an die Einreiseerlaubnis in viele afrikanische Staaten eine Impfung gegen Gelbfieber geknüpft und Mekkapilger müssen eine Impfung gegen Cholera nachweisen können.