Medizinlexikon
Infraktion
Anbrechen eines Knochens. Der Knochen bricht nicht vollständig entzwei, sondern knickt lediglich ein oder bildet eine kuhlen- bzw. treppenförmige Einsenkung.
Anbrechen eines Knochens. Der Knochen bricht nicht vollständig entzwei, sondern knickt lediglich ein oder bildet eine kuhlen- bzw. treppenförmige Einsenkung.