Medizinlexikon

Krankenblatt (Patientenakte)

Gesetzlich vorgeschriebene Akte, die der Arzt von jedem Patienten anlegt. Das Krankenblatt informiert über den gegenwärtigen Zustand des Patienten, dokumentiert die Entwicklungsgeschichte der aktuellen Erkrankung und listet die angewandten Therapie- und Diagnosemaßnahmen auf. Rückblickend umfasst sie die Krankenvorgeschichte und nennt Erkrankungen, die im Familienkreis des Betroffenen gehäuft aufgetreten sind. Jeder Patient hat ein Recht darauf, seine Akte einzusehen und zu erfahren, wo sie aufbewahrt und wohin sie weitergeleitet wird.