Medizinlexikon

Lichtstarre

Unfähigkeit der Pupillen, sich zu verengen, wenn grelles Licht auf sie fällt. Dadurch fehlt dem Auge ein wichtiger Schutzmechanismus. Ist nur ein Auge von der Lichtstarre betroffen, ergibt sich dabei folgendes Phänomen: Wird die erkrankte Pupille angestrahlt, bleibt sie geöffnet. Trifft jedoch ein Lichtstrahl auf das gesunde Auge verengt sich die kranke Pupille gemeinsam mit der gesunden.