Medizinlexikon
Packungsbeilage (Beipackzettel)
Zu jedem Fertigarzneimittel gehört eine gesetzlich vorgeschriebene Packungsbeilage. Sie informiert den Verbraucher über die richtige Anwendung, Dosierung und Lagerung des Arzneimittels und macht Angaben zu möglichen Neben- und Wechselwirkungen. Darüber hinaus sind ihr die Anschrift der Pharmafirma sowie die erforderlichen Notfallmaßnahmen im Falle einer Überdosierung zu entnehmen.