Medizinlexikon

praktischer Arzt

Berufsbezeichnung für niedergelassene Ärzte ohne Facharztweiterbildung. In Deutschland ist seit dem 1. Januar 2003 die Niederlassung als Kassenarzt/-ärztin nur noch mit Gebietsbezeichnung (z. B. Innere Medizin, Allgemeinmedizin) möglich. Ärzte, die sich vor diesem Termin als praktischer Arzt/Ärztin niedergelassen haben, dürfen die Bezeichnung jedoch noch weiter führen.